Baden-Württemberg unterbindet Liveberichte aus Gemeinderäten. #Datenschutz vs. #Demokratie

von Steffen Greschner am 16. Februar 2012

Manchmal geht es einen Schritt nach Vorne und zwei Schritte zurück: Noch im November hatten wir über Seelbach, eine kleine Gemeinde im Schwarzwald berichtet, die sehr erfolgreich Liveberichte aus ihrem Gemeinderat ins Netz gestreamt hatte. Schüler der örtlichen Realschule hatten die Aufgabe für ein Jahresbudget von gerade einmal 5.000 Euro übernommen. Alle hatten Spaß und es war ein toller Schritt hin zu mehr Transparenz in der Lokalpolitik.

Gestern war auf der Webseite der Gemeinde Seelbach und auf der Seite von SeelbachTV dann – sehr überraschend – folgendes zu lesen:

Die Übertragung von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Seelbach in das Internet („Seelbach TV“) muss auf Betreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) ab sofort eingestellt werden. Nach Ansicht des LfD entspricht das Gemeinderatsfernsehen „SeelbachTV“ nicht dem Landesdatenschutzgesetz und er beanstandete dies in zwei an die Gemeinde gerichteten Schreiben.

Der oberste Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg sieht das Recht zur freien Meinungsäußerung der Gemeinderäte gefährdet. Außerdem gibt es “nichtherausgehobene” Mitarbeiter, wie Sachbearbeiter der Verwaltung, referierende Architekten oder sprechende Bürger, die generell nicht gefilmt werden dürfen – unabhängig davon, ob alle Beteiligten, wie in Seelbach, ihr Einverständnis gegeben haben oder nicht.

Fraktionsübergreifend zeigten die Gemeinderäte keinerlei Verständnis für die Entscheidng. “Ein Witz“, “Mit normalem Verstand nicht zu erklären” oder “Verbieten wir der Presse demnächst auch zu berichten?“, waren die Kommentare gegenüber der Lokalzeitung. Der Bürgermeister Thomas Schäfer fasst es so zusammen:

„Es ist sehr schade, dass das interessante und überaus erfolgreiche Projekt „Seelbach TV“ jetzt abgebrochen werden muss, obwohl wir bisher nur positive Rückmeldungen, keine einzige Beschwerde und viel Lob erhalten haben. Wir sind immer davon ausgegangen, alles rechtlich richtig zu machen und haben die Gemeinderäte und die Bürger stets gefragt, ob Sie mit einer Übertragung einverstanden sind. Im Jahr 2004 haben wir u.a. in Zusammenhang mit „Seelbach TV“ den Titel „Internetdorf 2004“ vom Land Baden-Württemberg verliehen bekommen. Die Gemeinde Seelbach wollte stets nur die Bürgerinnen und Bürger am kommunalpolitischen Willensbildungsprozess teilhaben lassen, wie dies von Politik, Bürgerschaft und Medien immer verstärkt gefordert und gewünscht ist. Das ist uns in den letzten Jahren gelungen. Wir werden nun den Landesgesetzgeber bitten, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit wir das bisher erfolgreiche Projekt in der Zukunft wieder aufnehmen können.“

Das stellt auch die Frage, wie es mit weiteren Projekten, z.B. am Tegernsee, weitergeht. Dort wurden erste Anfragen nach transparenter Berichterstattung bereits negativ entschieden. Anstehende Projekte in Konstanz und anderen Städten werden damit wohl erstmal auf Eis gelegt.

{ 5 Kommentare }

Sabine Engelhardt Februar 24, 2012 um 23:24

Da hat ein Landesdatenschutzbeauftragter seinen Job falsch verstanden. Er soll lieber die Daten der Bürger schützen, wo das wirklich notwendig ist, und es nicht da versuchen, wo eigentlich Transparenz im Vordergrund stehen sollte.

Tharben Februar 25, 2012 um 02:11

Ich frag mich schon, ob nicht ein Gedanke an die Bürger, Bearbeiter und deren Familien lohnt. Finden beim zweiten nachdenken vielleicht doch einige gar nicht falsch, wenn sie nicht gezwungnen werden, ihr tun und reden dort allen offenzulegen.

David Mai 30, 2012 um 18:28

Tharben: Ich würde behaupten, dass niemand zu irgend etwas gezwungen wird, wenn offenbar keiner der Beteiligten ein Problem mit der Sache hat. Und nur weil einige von ihnen vielleicht unter Umständen bei zweitem (oder drittem?) Nachdenken ihre Meinung ändern könnten, eventuell, ändert das dennoch nichts daran, dass Ihr Einwand völlig aus der Luft gegriffen ist.

Hollie Februar 28, 2014 um 04:24

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