Baden-Württemberg entwickelt Schüler-Facebook

von Steffen Greschner am 24. Juli 2013

Die Aufregung um das Verbot Facebook an Baden-Württembergs Schulen dienstlich zu nutzen, hat einige Wellen geschlagen. Rheinland-Pfalz ist direkt nachgezogen. Einige andere Bundesländer haben sich dagegen klar für Facebook ausgesprochen.

Der Direktor des Landesmedienzentrums in der Landeshauptstadt, Wolfgang Kraft, sieht viel Fehlinterpretation und Aufregung an der falschen Stelle. “Es handelt sich bei der Handreichung eigentlich eher um eine Klarstellung, die den rechtlich bestehenden Datenschutzrahmen deutlich macht“, so Kraft. Außerdem kündigt er ein eigenes soziales Netzwerk für Baden-Württembergs Schulen an:

Wir arbeiten daran, dass wir den Schulen etwas anbieten können, was rechtlich einwandfrei ist. Das sehen wir als unsere Aufgabe. Natürlich können und wollen wir nicht mit Facebook konkurrieren aber wir bauen eine Kommunikationsplattform für Schüler, Lehrer und Schulen auf. Das Thema ist sehr Komplex mit sehr hohen Anforderungen. Ich hoffe auf erste Modelle bis Jahresende.

Wie das Netzwerk aussehen soll, ob es nur als Lernplattform ausgestaltet wird und mit welchem Budget daran gearbeitet wird, wollte man uns dagegen nicht verraten. Nur soviel, dass die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem Kultusministerium und natürlich dem Datenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg stattfindet. Es handele sich dabei um eine Insellösung für Baden-Württemberg. Eine Länderübergreifende Entwicklung gebe es bisher nicht.

Die open-source Lernplattform moodle wird als Übergangslösung empfohlen.

Bis es soweit ist, ist die als alternative genannte Plattform Moodle ist aus Sicht des Landesmedienzentrums eine gangbare und rechtlich vertretbare Übergangslösung mit der Schüler und Lehrer auch offiziell in Lern- und Arbeitsgruppen arbeiten und sich austauschen können. Als Vorbild für die Eigenentwicklung sehe man diese Lernplattform allerdings nicht.

Beteiligung: Angstprognosen vs. Motivationsprobleme

von Steffen Greschner am 9. Juli 2013

Die Verantwortlichen der SPD-Wahlkampfplattform mitmachen.spd.de und der Beteiligungsplattformen der Sparkassen, meine.sparkasse.de (Kundendialog) und wirsind.sparkasse.de (interner Mitarbeiterdialog), geben spannende Einblicke in die Herausforderungen, die Dialog und Beteiligung mit sich bringen.

Wie schwer sich Institutionen mit Beteiligungsverfahren tun zeigt die Podiumsdission “Bürgerbeteiligung und Bürgerdialog” des Vereins D64. Steht am Anfang der Beteiligungsverfahren oft die Angst vor Kontrollverlust und Kritik, zeigt die Realität, dass die Herausforderung vielmehr die grundsätzliche Motivation der Teilnehmer ist:

Wirtschafts-Uni St. Gallen prüft Grundeinkommen

von Steffen Greschner am 23. April 2013

Die Initiative für ein Bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz hat für einige gute Debatten und Diskussionen gesorgt. Aktuell sieht es danach aus, dass die fehlenden 20.000 Unterschriften bis zur magischen 100.000er Marke bis August erreicht werden können. Dann wird von allen Schweizern über ein Grundeinkommen abgestimmt.

Wie weit die Debatten in der Schweiz inzwischen gehen, zeigt eine aktuelle Studie in der renommierte Universität St. Gallen (PDF). Allerdings kommen die Autoren zu einem wenig schmeichelhaften Schluss:

Es zeigt sich, dass das von den Initianten vorgeschlagene Finanzierungskonzept nicht trägt. Aber auch eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer oder über die Einkommensteuer wäre nicht realisierbar. Damit zeigt sich wieder einmal das bereits aus anderen Studien bekannte Ergebnis, welches analog auch für das Konzept der Negativen Einkommensteuer gilt: Ein garantiertes Mindesteinkommen ist entweder zu niedrig, um (ohne zusätzliches Einkommen) ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, oder es ist, falls es dazu hoch genug ist, nicht finanzierbar.

Diese Aussage basiert auf einem von den Initiatoren in den Raum gestelltes Grundeinkommen von 2.500 CHF für Erwachsene und 625 CHF für Kinder. Mit Blick auf die Realisierung einer in Deutschland diskutierten Summe von 600 und 300 Euro sehen die Autoren eine Finanzierung als besser gegeben an – allerdings mit der Einschränkung, dass bei diesen Summen die positiven Effekte der gewonnenen Freiheit auf der Strecke bleiben, weil sie nicht zur sozialen Teilhabe befähigen.

Zu einem ganz anderen Ergebnis kam noch vor einiger Zeit Paul Kirchof, der die Finanzierung des Grundeinkommens als nicht so dramatisch bezeichnete. Zu welchem Schluss man auch immer kommt: Schön ist, dass – zumindest in der Schweiz – inzwischen ganz offen und über verschiedene politische und disziplinäre Lager hinweg über gesellschaftliche Alternativkonzepte debattiert wird.

 

E-Government-Gesetz auf den Weg gebracht

von Steffen Greschner am 22. April 2013

Im Bundestag wurde letzte Woche das “E-Government-Gesetz” beschlossen. Besser spät als nie wurde damit eine Rechtsgrundlage für digitale Behördengänge geschaffen, wie das BMI verkündet:

Ziel des E‐Government‐Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse den elektronischen Austausch zwischen Bürger und Behörde sowie eine durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu ermöglichen. Das Gesetz schafft Standards für Bund, Ländern und Kommunen, die die Grundlage für eine nutzerfreundlichere, verlässliche und effiziente Basis-Infrastruktur sind.

Das Gesetz ermöglicht mehr und besseres E-Government in Deutschland. Im nächsten Schritt muss es entschlossen umgesetzt werden. Diesen bereitet das Bundesministerium des Innern im Auftrag des Bundes bereits vor.

So weit. So gut. Schade ist, dass das Gesetz im ersten Schritt nur auf Bundesebene Anwendung finden soll. Zwar werden durch sogenannte Auftragsangelegenheiten (z.B. Pass- und Meldewesen) auch die kommunalen und lokalen Ebenen erreicht. Der aus unserer Sicht spannendste Punkt – die Digitalisierung im lokalen Umfeld – bleibt aber vorerst außen vor.

Gerade die Möglichkeiten erweiterter Beteiligungsverfahren werden im lokalen Umfeld und nicht Bundesebene entwickelt und vorangetrieben. Es gibt aber auch erste Signale, dass von Seiten des Bundes die Einführung auf kommunaler Ebene unterstützt werden soll.

Technische Kritik kommt an dem eingesetzten Verfahren der DE-Mail auf. Datenschutzseitig ist das autorisierte Übermittlungsverfahren wohl als kritisch einzustufen.

Leitfaden: Facebook für Behörden und Politik

von Steffen Greschner am 17. April 2013

Zwar sind schon einige Verwaltungen und Behörden auf Facebook vertreten aber dennoch steckt gerade auf politischer Seite noch einiges Potential, das man durch soziale Netzwerke nutzen könnte.

UDL-Digital hat dazu einen sehr übersichtlichen Leitfaden herausgegeben, der politischen Akteuren den Einstieg leichter machen soll:

Facebook Fuer Politiker Download by UdL Digital

Eines der besten Beispiele, wie soziale Netzwerke in den politischen Alltag integriert werden können, ist nach wie vor der Facebook-Auftritt des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer.

Die Netzbewegung hadert mit der Bedeutungslosigkeit

von Steffen Greschner am 10. April 2013

Die Debatte über die Macht oder besser die fehlende Macht der Netzbewegung wurde von Politik-Digital schön aufbereitet.

Neben einer Unfähigkeit zur strategischen Agendasetzung, sprachlichen Abkapselung und einer politischen Bündnisschwäche bescheinigt Lobo der deutschen Netzszene vor allem eine falsche Selbsteinschätzung ihrer gesellschaftlichen Reichweite und politischen Relevanz. Dabei geht es ihm einerseits um das unter dem Begriff Filter-Bubble [1] subsumierte Phänomen, dass die technischen Eigenschaften sozialer Netzwerke die Wahrnehmung ihrer Nutzer unbemerkt verzerren. Andererseits spricht Lobo einen generationellen Spalt in der Netzbewegung an, der schon im Rahmen der europaweiten Anti-ACTA-Protesten des Jahres 2012 zu beobachten war [2]: Die Altvorderen der Netzbewegung sind kaum in der Lage, ihren adoleszenten Nachwuchs kulturell zu integrieren und drohen sich selbst in einer generationellen Blase zu verlieren.

Dazu passt auch der sehr lesenswerte Beitrag von Michael Seemann, der nicht mehr weiß, wo überhaupt vorne ist.

Sexy Bürgerbeteiligung: Wohin geht die Zukunft?

von Steffen Greschner am 10. April 2013

Wie wird Bürgerbeteiligung sexy? Wie lässt sich der Erfolg von Beteiligungsprojekten messen? Das sind zwei große Fragen, denen man sich in den nächsten Jahren wird stellen müssen, wenn (online)Beteiligungsverfahren nicht nur ein kurzes Strohfeuer in einer Phase allgemeiner politischer Hilflosigkeit sein sollen.

Einen spannenden Ausblick dazu hat Rolf Lührs von Demos gebloggt. Er sieht eine der Hauptaufgaben in einer verbesserten Usability der Plattformen und in der Integration von Funktionalitäten und Funktionsweisen, wie sie bisher hauptsächlich in der Game-Industrie angewandt werden:

Dabei stehen drei – ursprünglich in der Gameforschung (vgl Ermi & Mäyrä 2005, pdf)– entwickelte Aspekte der Immersion im Vordergrund:

  • challenged based: durch die gemeinsame Lösung von Problemen in Interaktionen
  • sensory: durch die audiovisuell anspruchsvolle Präsentation von Inhalten bspw. in 3-D- Welten
  • imaginary: durch die Identifikation der Nutzer mit Charakteren oder Geschichten

Diese Immersionsdimensionen konsequent für Bürgerbeteiligungsprojekte im Bereich der Stadt- und Raumplanung zu nutzen, scheint mir ein vielversprechender Weg zu sein, um E-Partizipation attraktiver für die Nutzer werden zu lassen.

Ein weiterer und aus unserer Sicht beim aktuellen Stand fast wichtigerer Punkt ist die wissenschaftliche Aufarbeitung durchgeführter Projekte. Solange nicht klar messbar ist, ob und wie sich Beteiligungsverfahren überhaupt auswirken, werden sie auch in Zukunft ein Überzeugungstäter-Schattendasein führen. Wirkliche Entwicklung ist ohne die richtige Messgrößen aber nur schwer möglich. Rolf Lührs schlägt folgende Fragestellungen zur Bewertung vor:

  • Welche Bevölkerungsgruppen werden erreicht und warum?
  • Werden neue Brücken zwischen Regierenden und Bürgern geschlagen?
  • Welche Risiken und nicht intendierten Folgewirkungen gibt es?
  • Welchen Einfluss hat die Teilnahme an Open Government Projekten auf die Einstellung der Bürger gegenüber der Regierung?

Wir würden einen wichtigen Punkt hinzufügen, der zwar unter den demokratischen Gesichtspunkten nur wenig populär ist, aber sowohl auf politischer, wie auch auf Bürgerseite eine wichtige Rolle spielt:

  • Wie hat sich die Beteiligung finanziell ausgewirkt?
  • Wurden Kosten gespart oder sind zusätzliche Kosten entstanden?

Selbst Beteiligungsverfahren mittlerer Größe schlagen schnell mit mittleren fünfstelligen Summen zu buche. Das schreckt nicht nur politische Entscheider, sondern auch Kritiker auf Seiten der Bevölkerung immer wieder ab, bzw. ist eines der Todschlagargumente gegen eine Ausweitung oder die dauerhafte Integration von Beteiligungsverfahren.

Kriminelle Kanzlerin: Digitale Welt vs. alte Gesetzestexte

von Steffen Greschner am 8. April 2013

Wie schwer sich Politik mit den neuen Gegebenheiten einer digitalen Welt tut, zeigt sich an einem geplanten und vermeintlichen Gesetzesverstoß der Bundeskanzlerin.

Für Ende April hat das Kanzleramt einen Hangout, also eine Videokonferenz der Kanzlerin mit einer Hand voll Bürger angekündigt. Eigentlich ein schöner und zeitgemäßer Versuch wenigstens etwas mehr Transparenz und Bürgernähe zu erreichen.

Allerdings haben dabei selbst die Juristen im Kanzleramt übersehen, dass die vorgeschriebene Gesetzeslage noch etwas hinterher hinkt und das Vorhaben, zwar technisch problemlos und für jedermann selbstverständlich ist, womöglich aber gegen den eigentlich längst überholten Rundfunkstaatsvertrag verstößt.

Die Medienanstalt Berlin Brandenburg hat dazu eine Pressemeldung veröffentlicht:

Die Bundeskanzlerin hat angekündigt am 19. April einen Live-Chat zum Thema Integration zu veranstalten. Diese Ankündigung wirft rundfunkrechtlich und medienpolitisch zwei Fragen auf:

Erstens: Braucht man für einen solchen Live-Chat eine Rundfunklizenz, weil eine unbestimmte Vielzahl von Bürgern gleichzeitig erreicht werden kann, der Inhalt eine publizistische Relevanz hat, und dem Angebot eine Sendeplanung zu Grunde liegt?

Zweitens: Wäre eine solche Sendelizenz mit dem Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks vereinbar, wie er vom Bundesverfas-sungsgericht in seinem ersten Fernseherurteil zum Projekt des Adenauerfernsehens entwickelt worden ist?

Diese Fragen treten keinesfalls zum ersten Mal auf. So sendet das Fernsehen des Deutschen Bundestages zwar nicht mehr überregional über Satellit. Auf der Website des Deutschen Bundestags gibt es aber durchaus journalistisch gestaltete Inhalte, die dem Nutzer auf Abruf bereitstehen. Außerdem werden online Live-Sendungen angekündigt und angeboten, wie die Übertragung der Lesung der Rede von Otto Wels zum Jahrestag des Ermächtigungsgesetzes durch Ulrich Matthes.

Auch die Sitzungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ sind regelmäßig nach einem transparenten Zeitplan im Internet übertragen worden und haben damit interessierten Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Arbeit zu beteiligen.

Ähnliche Zielsetzungen verfolgen die Live Übertragungen der Berliner Fraktionssitzungen der Piraten.

Alle Fälle machen deutlich, dass es um einen völlig anderen Sachverhalt geht als die Planung des Adenauerfernsehens für ein zweites deutsches Fernsehprogramm. Es geht um die Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen im Zeitalter des Internets.

Die Medienanstalten sind dennoch gehalten, das geltende Recht anzuwenden, und sie stimmen sich bei der Bewertung konkreter Fälle ab. Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.

„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet“, erklärt der Direktor der mabb, Dr. Hans Hege.

Die Bestimmung der Grenzen staatlicher Betätigung darf sich angesichts der Konvergenz der Medien und der wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet nicht auf den Rundfunk beschränken.

Den Stein ins Rollen gebracht hat Gunnar Sohn mit einer Anfrage bzgl. einer fehlenden Sendelizenz der Bundeskanzlerin. Zeigen tut es, dass es höchste Zeit wird veraltete Regelungen umfassend einer digitalisierte Gesellschaft anzupassen.

Teilen und Shareconomy als Geschäftsmodell?

von Steffen Greschner am 8. April 2013

Ein Thema, das uns schon länger unter den Fingern brennt, ist der Trend hin zur Shareconomy – zum gemeinsamen Teilen von Wissen oder Gütern. Eigentlich ein recht logisches und seit jeher bekanntes Verhalten: Wenn ich etwas nicht oft brauche und der Nachbar hat es – dann leihe ich es mir. Egal ob Bohrmaschine oder sein Auto. Geld fließt dafür nicht zwnagsläufig.

Durch immer bessere Vernetzungsmöglichkeiten wird allerdings auch das klassische Teilen immer mehr zum Geschäftsmodell. Jüngstes Beispiel ist die Mitfahrzentrale, die seit einigen Tagen Geld für die Vermittlung verlangt, wo bisher nur Geld zwischen Fahrer und Mitfahrer floss.

Eigentlich ist Teilen ein klassischer Commons-Gedanke. In der Realität wird daraus aber zunehmend ein Geschäftsmodell, wie auch Silke Hellfrich im Commonsblog vor vor einiger Zeit festgestellt hat:

“Es geht darum, das Recht auf Teilen zu schützen, dh. es geht nicht nur um das Teilen gemeinsamer Ressourcen, sondern auch um den Schutz der Idee, dass es unsere Ressourcen sind. Wenn also ein Internetgigant, der nach kommerziellen Regeln wirtschaftet, jetzt die Idee des Teilens von Wissen und Informationen entdeckt, aber so, dass die Kunden möglichst dazu benutzt werden, ihm alle möglichen Informationen zuzuspielen; wenn das Teilen dazu benutzt wird, das eigene Geschäftsmodell zu erweitern,  dann hat das wenig mit dem Allmendegedanken zu tun, sondern sehr viel damit, dass die Idee des Teilens  ausgenutzt wird zum Zwecke der Verwertung. Allmende heißt aber immer Teilen und den Gedanken des Gemeinsamen schützen. Also: Es geht zentral um die Frage der sozialen Kontrolle dessen was unser ist und was niemandem alleine gehören sollte.”

Die Frage ob Allmende, Gemeingüter und Commons überhaupt etwas mit der Shareconomy als Geschäftsmodell gemeinsam haben können, ist eine nicht unerhebliche. Geht es doch auch darum, ob beispielsweise zusammengetragenes Wissen oder Erfahrungen in Zukunft den Menschen oder den Unternehmen hinter den Plattformen gehören.

Krise als Chance für virtuelle Währungen?

von Steffen Greschner am 4. April 2013

Die letzten Wochen ist die virtuelle Währung der Bitcoins mal wieder vermehrt in die Schlagzeilen gerutscht. Zum Einen, weil die Währung mit aktuell rund 85 Dollar pro Bitcoin in ungeahnte Höhen steigt. Zum Anderen, weil erste Unternehmen versuchen den Schritt in die Reale Welt zu wagen, indem sie Bitcoin Bankautomaten aufstellen.

Bitcoins im Gegenwert von fast einer Milliarde Dollar sind im Umlauf und langsam wird das auch den staatlichen Währungshütern unheimlich, wie die Deutschen Wirtschaftsnachrichten schreiben:

Allein in den zwei Wochen seit Beginn der Zypernkrise hat sich der Kurs fast verdreifacht. Diese Preisexplosion spiegelt das Misstrauen in die zentralbankgesteuerten Währungen der Welt wider. Allerdings ist auch Vorsicht geboten. Denn den Behörden der Welt ist die Alternativwährung ein Dorn im Auge und sie werden alles daran setzen, Zugriff auf Bitcoin zu erlangen.

Nicht nur die EZB, sondern auch die US-Behörden versuchen aktuell den Bitcoin an die Leine zu nehmen. Zu groß schätzt man beispielsweise in der EZB die Gefahr virtueller Währungen in Zeiten schwindenden Vertrauens in die Zentralbankwährungen ein. In Dresden wurde kürzlich der Betrieb eines virtuellen Regiogeldes untersagt.

In diesem Zusammenhang sei auch nochmal auf einen Artikel in der NZZ hingewiesen, der die spannende Frage aufwirft “Währungs-Privatisierungen gegen Notenbank-Exzesse?”